Es ist verboten, das Boot zu fahren, wenn Sie Alkohol getrunken oder Drogen genommen haben. Sanktionen und Grenzen:
Für Mietboote und Boote unter 21 Jahren von 500 Euro bis 2.000 Euro, wenn ein Blutalkoholgehalt von mehr als 0 (Null) und höchstens 0,5 g pro Liter (g/l) festgestellt wurde.
Für alle, von 2.755 Euro bis 11.017 Euro, mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 0,5 und nicht mehr als 0,8 (g/l) und Aussetzung des Bootsführerscheins von drei bis sechs Monaten; von 3.500 Euro bis 12. 500 Euro, bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 0,8 und nicht mehr als 1,5 (g/l) und Aussetzung des Schiffsführerscheins von sechs Monaten bis zu einem Jahr; von 5.000 Euro bis 15.000 Euro, bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,5 (g/l) und Aussetzung des Schiffsführerscheins von einem bis zu zwei Jahren.
- Maggio 6, 2023
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